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Leistungsbilder
und Leistungsvergütung
Die Leistungsbilder, die von LandschaftsplanerInnen erbracht werden
und die vom Entwurf über die Detailplanung bis zur Übernahme der
örtlichen Bauaufsicht reichen können, sowie die damit verbundenen
Honoraransprüche werden in den Honorarrichtlinien für LandschaftsplanerInnen
der ÖGLA geregelt.
Die Honorarrichtlinien umfassen insbesondere
- landschaftsbauliche und gartenkünstlerische
Leistungen;
- bauliche Leistungen als Teil eines Auftrags landschaftsbaulicher
und gartenkünstlerischer Leistungen;
- Kunstformgebung und industrielles Design, Ausstellungen;
- Leistungen auf dem Gebiet der Landschaftsplanung
(Ordnungs- und Entwicklungsplanung, sonstige landschaftsplanerische
Leistungen);
- Gebühren für Sachverständigenleistungen
und Schätzungen.
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