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Österreichs Berufsstand und Öffentlichkeit

Infos:
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Befugnis und Befähigung
















	    



















            
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   Befugnis und Befähigung
   

    Fachliche Befähigung
    LandschaftsplanerInnen erwerben ihre fachliche Befähigung über eine einschlägige Hochschulausbildung oder die Ausbildung an einer Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt. Die akademische Ausbildung der LandschaftsplanerInnen in Österreich erfolgt in der Regel im Rahmen des Studienganges "Landschaftsplanung und Landschaftspflege" an der Universität für Bodenkultur in Wien.

    Befugnis zur Berufsausübung
    Die freiberuflich tätigen LandschaftsplanerInnen sind entweder als ZiviltechnikerInnen für Landschaftsplanung und Landschaftspflege bzw. Grünraumgestaltung Mitglieder der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten oder als Technisches Büro für Landschafts- und Gartenplanung in der Wirtschaftskammer organisiert und dadurch zur Berufsausübung befugt.
    Nach erfolgreicher Absolvierung der Diplomprüfung ist das Studium an der Universität für Bodenkultur beendet und die Befähigung zur Ausübung unserer Profession "Landschaftsarchitekt/In" nachgewiesen. Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit der Möglichkeit einer selbständigen (freiberuflichen oder gewerblichen) Tätigkeit als Landschaftsarchitekt/In, denn dazu ist über die Befähigung hinaus auch eine Befugnis zur Berufsausübung notwendig. Wie kommen Sie zu dieser Befugnis?

    Dafür gibt es 2 Wege:

    1) Ansuchen bei der zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung. Nach Ablegen der Prüfung und Vereidigung als Ziviltechniker/In kann die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden.

    2) Ansuchen bei der zuständigen Wirtschaftskammer um Zulassung zur Gründung eines Technischen Büros. Nach Ablegen der Befähigungsprüfung kann die selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Technischen Büros aufgenommen werden.

    Detaillierte Auskünfte dazu gibt es bei den jeweiligen Kammern:

    Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

    Karlsgasse 9
    1040 Wien
    Bundeskammer Tel.: 01/5055807
    Homepage: www.arching.at

    Wirtschaftskammer Österreich

    Fachverband Technisches Büro
    Wiedner Hauptstraße 63
    1040 Wien
    Tel.: 01/50105/3248
    Homepage: www.wirtschaftskammer.at

    Für beide Prüfungen sind mindestens 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach dem Studium Voraussetzung. Die Details zur Anerkennung von Praxiszeiten sollten bei den jeweils zuständigen Landeskammern erfragt werden.