Nach
erfolgreicher Absolvierung der Diplomprüfung ist das Studium
an der Universität für Bodenkultur beendet und die Befähigung
zur Ausübung unserer Profession "Landschaftsarchitekt/In" nachgewiesen.
Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit der Möglichkeit
einer selbständigen (freiberuflichen oder gewerblichen) Tätigkeit
als Landschaftsarchitekt/In, denn dazu ist über die Befähigung
hinaus auch eine Befugnis zur Berufsausübung notwendig. Wie
kommen Sie zu dieser Befugnis?
Dafür gibt es 2 Wege:
1) Ansuchen bei der zuständigen Kammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten zur Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung.
Nach Ablegen der Prüfung und Vereidigung als Ziviltechniker/In
kann die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden.
2) Ansuchen bei der zuständigen Wirtschaftskammer um Zulassung
zur Gründung eines Technischen Büros. Nach Ablegen
der Befähigungsprüfung kann die selbständige Tätigkeit
im Rahmen eines Technischen Büros aufgenommen werden.
Detaillierte Auskünfte dazu gibt es bei den jeweiligen Kammern:
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Karlsgasse 9
1040 Wien
Bundeskammer Tel.: 01/5055807
Homepage: www.arching.at
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Technisches Büro
Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
Tel.: 01/50105/3248
Homepage: www.wirtschaftskammer.at
Für beide Prüfungen sind mindestens 3 Jahre einschlägige
Berufspraxis nach dem Studium Voraussetzung. Die Details zur
Anerkennung
von Praxiszeiten sollten bei den jeweils zuständigen Landeskammern
erfragt werden.