Mitgliedschaft bei der ÖGLA
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Arten der Mitgliedschaft
Vollmitglied (€50 /Jahr)
Vollmitglieder können nur natürliche Personen sein, die als LandschaftsplanerInnen oder LandschaftsarchitektInnen tätig sind oder tätig waren.
Sie müssen als solche eine entsprechende fachliche Qualifikation aufweisen. Sie üben ihre fachliche Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig aus, Vollmitglieder können im allgemeinen nur österreichische Staatsbürger sein. Personen anderer Staatszugehörigkeit können als Vollmitglieder aufgenommen werden, wenn sich deren fachliche Tätigkeit als LandschaftsplanerInnen oder LandschaftsarchitektInnen in überwiegendem Ausmaß auf Österreich erstreckt.
Büromitgliedschaft (Bürobeitrag inkl. 1 Vollmitgliedsbeitrag €400 /Jahr)
Selbständig tätige Vollmitglieder, die nicht gleichzeitig UnternehmerInnen für Garten- oder Landschaftsbau sind oder einen Anzuchtbetrieb besitzen, können ihr Unternehmen auf Antrag in die Büroliste der ÖGLA eingetragen lassen („Büromitgliedschaft“).
Korrespondierende Mitglieder (€85 /Jahr)
Als korrespondierende Mitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, die in einem beruflichen oder fachlichen Naheverhältnis zu Aufgaben der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur stehen.
Förderndes Mitglied
Als fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, die sich verpflichten, einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Studenten (€20 /Jahr)
Als StudentInnen-Mitglieder können StudentInnen bis zum Abschluss Ihres 30. Lebensjahres aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft als StudentInnen-Mitglied endet mit der Vollendung des 30. Lebensjahres.
Alumni Doppelmitgliedschaft (€40 /Jahr)
Alumni-Mitglieder können nur Absolventen aufgenommen werden, die auch Mitglied des Alumni-Verbandes der Universität für Bodenkultur sind. |